Reisebedingungen bis 30.06.18

Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflicht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen die Reisebestimmungen aushändigen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.Ihr Reisebüro oder sonstige Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, vom Reisekatalog oder von den Reisebedingungen abweichende Zusicherungen, gleich welcher Art, zu geben oder sonstige Vereinbarungen zu treffen.

  • Bezahlung
    Bei Vertragsschluss, spätestens aber bei Ablauf der vereinbarten Optionsfrist, wird eine Anzahlung von zehn vom Hundert des Reisepreises, höchstens jedoch 255,– Euro pro Person fällig, Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
    Die Anzahlung und/oder Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.

 

Nach Aushändigung des Sicherungsscheines ist der gesamte Restbetrag vor Empfang der Reiseunterlagen, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, zu zahlen.

Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist die Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Sie sind verpflichtet, vor Aushändigung der Reiseunterlagen den Reisepreis zu bezahlen. Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen die Reiseunterlagen vor Ihrer Zahlung auszuhändigen.

Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie den restlichen Reisepreis vollständig Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen bezahlen können.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Falle einer Banküberweisung oder Scheckzahlung Ihnen die Unterlagen erst nach Gutschrift des restlichen Reisepreises auf unserem Konto aushändigen.

  • Leistungen
    Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Angebots und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
    Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

Beförderungsleistungen im Linienverkehr, die nicht Teil einer Pauschalreise sind, sowie zusätzlich vermittelte Reiseleistungen gehören, so weit sie von uns unter Benennung des Namens des Leistungsträgers kenntlich gemacht wurden, nicht zu den von uns eigenverantwortlich zu erbringenden Reiseleistungen.

Sie werden von uns als Agent lediglich vermittelt. Ihr Vertragspartner für die Beförderungsleistung als solche ist dann die Gesellschaft oder Firma, die wir Ihnen namentlich benannt haben.

Unsere Leistungen beziehen sich nur auf die in den Reisedokumenten angegebenen Personen, Termine und Vertragsbestandteile, sofern sie nicht schon in diesem Katalog niedergelegt sind.

  • Leistungs- und Preisänderungen
    Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von uns wider Treu und Glauben, sowie schuldhaft herbeigeführt wurden, sind gestattet, so weit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, so weit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
    Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Wir werden Sie von einer Leistungsänderung oder Leistungsabweichung unverzüglich in Kenntnis setzen. Sofern es sich um eine erhebliche Leistungsabweichung oder -änderung handelt, werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

Der Reiseveranstalter behält sich vor, bei Wechselkursschwankungen von mehr als 5% ein vom Katalogpreis abweichendes Angebot an den Reisenden abzugeben. Er hat den Reisenden bei Angebotsabgabe auf einen geänderten Preis durch Wechselkursschwankungen hinzuweisen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.

Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Veranstalter über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

  • Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
    Treten Sie von der Buchung zurück oder wünschen Sie eine Umbuchung, ist der Zugang der entsprechenden Erklärung bei uns maßgeblich. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt oder die Umbuchung schriftlich zu erklären.
    Bei Rücktritt entstehen folgende pauschalierte Rücktrittskosten: Bis 30 Tage vor Abreise 15% des Reisepreises mindestens jedoch 26,– Euro, pro Person, vom 29. bis 15. Tag vor der Abreise 30% des Reisepreises pro Person, vom 14. Tag bis zum 7 Tage 60% des Reisepreises pro Person, vom 6. Tag vor Abreise bis 1 Tag vor Abreise 80% des Reisepreises.
    Bei Gruppenbuchungen gelten, abhängig von der jeweiligen Teilnehmerzahl, gesonderte Rücktrittskosten und -fristen, die wir Ihnen jeweils vor der Buchung mitteilen. Umbuchung ist bei Gruppenbuchungen/-reisen nur nach Absprache möglich.Treten Sie die Reise nicht an und haben nicht ordnungsgemäß storniert, behalten wir uns vor, angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Sie haben als Kunde hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer bzw. kein Schaden entstanden ist.

 

Bei Umbuchungen des Kunden hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder bei Umbuchungen auf eine andere Reise aus diesem Katalog bis zum 30. Tag vor Abflug entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 30,– Euro pro Reisendem.

Spätere Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Es werden also die vorgenannten Rücktrittskosten fällig. Nehmen Sie nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von Ihnen, noch von uns zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder treten die Rückreise vorzeitig an, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Reiseleitung oder der Leistungsträger über die nicht erhaltenen Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

  • Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
    Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
    a) Ohne Einhaltung einer Frist
    Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

 

b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

  • Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
    Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Streik etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
    Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.

 

Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

  • Haftung des Reiseveranstalters
    Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
    1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
    2. Die sorgfältige Auswahl der vermittelten Leistungsträger;
    3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben;
    4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
    So weit wir als Vermittler einer deutlich kenntlich gemachten Fremdleistung, die nicht im Rahmen einer Pauschalreise erbracht wird, tätig sind, haften wir nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit dieser Leistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des entsprechenden Unternehmens.

 

Alle von uns vermittelten Flüge, die nicht Teil einer Pauschalreise sind,  sind grundsätzlich Fremdleistungen.

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als Aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, die nicht im Rahmen einer Pauschalreise erbracht wird

, und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Ausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. In jedem Fall ist unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, so weit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder so weit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden in gesetzlicher Höhe. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.090,34 Euro. Liegt der Reisepreis über 1.363,10 Euro, ist die Haftung (außer Personenschäden) auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

  • Beanstandungen
    Im Falle von Beanstandungen bitten wir Sie, unverzüglich unsere örtliche Agentur zu informieren, damit wir Ihren Beanstandungen nachgehen können. Dies ist auch aus Rechtsgründen zur Erhaltung Ihrer etwaigen Ansprüche erforderlich.
    Unsere jeweils zuständige Vertretung entnehmen Sie den Informationen, die den Reiseunterlagen beigefügt sind. Sollte unsere örtliche Reiseleitung ausnahmsweise nicht erreichbar sein, bitten wir Sie, uns direkt telefonisch oder telegrafisch Ihre Reklamation zu melden.

 

Die Ihnen hierdurch entstehenden Kosten werden wir Ihnen selbstverständlich erstatten.

  • Gewährleistung
    Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
    Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

 

Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende Minderung verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, so weit es der Reisende unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmungen einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil eines Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

  • Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
    Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.
  • Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten.
    Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

 

Sollten Sie die Reise infolge Nichteinhaltung der Einreisevorschriften oder nicht rechtzeitiger Erteilung eines erforderlichen Visums nicht antreten oder durchführen können, sind wir zur Berechnung der Rücktrittskosten nach Ziffer 5 berechtigt.

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

  • Allgemeines
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen. Mit der Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die in der Anmeldung angegebenen Reiseteilnehmer diese Bedingungen und den Inhalt der Reiseanmeldung rechtsverbindlich an.
  • Gerichtsstand
    Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstands im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
  • Sonstiges
    Mit Veröffentlichung dieser Seite verlieren alle bisherigen Angebote ihre Gültigkeit.
    Stand: 11.12.2013
  • Veranstalter
    Thomas Kolb Reisen
    Sandweg 34
    60316 Frankfurt
    Telefon: 069-94948955
    Fax: 069-94948950