Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflicht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen die Reisebestimmungen aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.Ihr Reisebüro oder sonstige Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, vom Reisekatalog oder von den Reisebedingungen abweichende Zusicherungen, gleich welcher Art, zu geben oder sonstige Vereinbarungen zu treffen.
Nach Aushändigung des Sicherungsscheines ist der gesamte Restbetrag vor Empfang der Reiseunterlagen, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, zu zahlen.
Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist die Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Sie sind verpflichtet, vor Aushändigung der Reiseunterlagen den Reisepreis zu bezahlen. Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen die Reiseunterlagen vor Ihrer Zahlung auszuhändigen.
Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie den restlichen Reisepreis vollständig Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen bezahlen können.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Falle einer Banküberweisung oder Scheckzahlung Ihnen die Unterlagen erst nach Gutschrift des restlichen Reisepreises auf unserem Konto aushändigen.
Beförderungsleistungen im Linienverkehr, die nicht Teil einer Pauschalreise sind, sowie zusätzlich vermittelte Reiseleistungen gehören, so weit sie von uns unter Benennung des Namens des Leistungsträgers kenntlich gemacht wurden, nicht zu den von uns eigenverantwortlich zu erbringenden Reiseleistungen.
Sie werden von uns als Agent lediglich vermittelt. Ihr Vertragspartner für die Beförderungsleistung als solche ist dann die Gesellschaft oder Firma, die wir Ihnen namentlich benannt haben.
Unsere Leistungen beziehen sich nur auf die in den Reisedokumenten angegebenen Personen, Termine und Vertragsbestandteile, sofern sie nicht schon in diesem Katalog niedergelegt sind.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, bei Wechselkursschwankungen von mehr als 5% ein vom Katalogpreis abweichendes Angebot an den Reisenden abzugeben. Er hat den Reisenden bei Angebotsabgabe auf einen geänderten Preis durch Wechselkursschwankungen hinzuweisen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Veranstalter über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
Bei Umbuchungen des Kunden hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder bei Umbuchungen auf eine andere Reise aus diesem Katalog bis zum 30. Tag vor Abflug entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 30,– Euro pro Reisendem.
Spätere Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Es werden also die vorgenannten Rücktrittskosten fällig. Nehmen Sie nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von Ihnen, noch von uns zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder treten die Rückreise vorzeitig an, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Reiseleitung oder der Leistungsträger über die nicht erhaltenen Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Alle von uns vermittelten Flüge, die nicht Teil einer Pauschalreise sind, sind grundsätzlich Fremdleistungen.
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als Aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, die nicht im Rahmen einer Pauschalreise erbracht wird
, und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Ausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. In jedem Fall ist unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, so weit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder so weit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden in gesetzlicher Höhe. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.090,34 Euro. Liegt der Reisepreis über 1.363,10 Euro, ist die Haftung (außer Personenschäden) auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
Die Ihnen hierdurch entstehenden Kosten werden wir Ihnen selbstverständlich erstatten.
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende Minderung verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, so weit es der Reisende unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmungen einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil eines Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
Sollten Sie die Reise infolge Nichteinhaltung der Einreisevorschriften oder nicht rechtzeitiger Erteilung eines erforderlichen Visums nicht antreten oder durchführen können, sind wir zur Berechnung der Rücktrittskosten nach Ziffer 5 berechtigt.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.